Sportbootführerschein Binnen unter Motor

Fahrzeugführer von Segelbooten, Motorbooten, Schlauchbooten, Jetskis, Jetbikes, Wasserscooter oder Wasserbobs mit einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW müssen diesen Führerschein auf Binnenschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Zudem sind diese Fahrzeuge amtlich zu kennzeichnen.

Der Sportbootführerschein-Binnen unter Motor ist ein sogenannter „Pflichtschein“ und wird von Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland für das Führen aller Wasserfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5PS) ausgerüstet, weniger als 15 m lang sind und die Binnenschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland befahren. Binnenschifffahrtsstraßen sind alle in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung aufgeführten Wasserstraßen bzw. Wasserstraßenabschnitte einschließlich Rhein, Donau, Mosel, Oder und Neiße, soweit dem keine völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen. Für das Führen von Fahrzeugen ab 15 m Länge bedarf der Fahrzeugführer weitere Qualifikationen.

Der SBF-Binnen unter Motor wird in den meisten Ländern anerkannt, die selbst entsprechende Führerscheine vorschreiben. Zum Beispiel in den Niederlanden zum Befahren aller Flüsse und Seen, außer Ijsselmeer, Waddenzee, Oster- und Westerschelde als amtlicher Erfahrungsnachweis anerkannt, wenn das Fahrzeug schneller als 20 km/h fahren kann.

Voraussetzungen

  • 16 Jahre
  • körperliche und geistige Tauglichkeit
  • Freude am Wassersport im Binnenland






Führerscheine Allgemeines


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