Sportbootführerschein Binnen unter Motor
Fahrzeugführer von Segelbooten, Motorbooten, Schlauchbooten, Jetskis, Jetbikes,
Wasserscooter oder Wasserbobs mit einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW müssen diesen
Führerschein auf Binnenschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Zudem
sind diese Fahrzeuge amtlich zu kennzeichnen.
Der Sportbootführerschein-Binnen unter Motor ist ein sogenannter „Pflichtschein“ und wird
von Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland für das Führen aller Wasserfahrzeuge
gesetzlich vorgeschrieben, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5PS)
ausgerüstet, weniger als 15 m lang sind und die Binnenschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik
Deutschland befahren. Binnenschifffahrtsstraßen sind alle in der
Binnenschifffahrtsstraßenordnung aufgeführten Wasserstraßen bzw. Wasserstraßenabschnitte
einschließlich Rhein, Donau, Mosel, Oder und Neiße, soweit dem keine völkerrechtlichen
Verpflichtungen entgegenstehen. Für das Führen von Fahrzeugen ab 15 m Länge bedarf der
Fahrzeugführer weitere Qualifikationen.
Der SBF-Binnen unter Motor wird in den meisten Ländern anerkannt, die selbst entsprechende
Führerscheine vorschreiben. Zum Beispiel in den Niederlanden zum Befahren aller Flüsse und
Seen, außer Ijsselmeer, Waddenzee, Oster- und Westerschelde als amtlicher
Erfahrungsnachweis anerkannt, wenn das Fahrzeug
schneller als 20 km/h fahren kann.
Voraussetzungen
- 16 Jahre
- körperliche und geistige Tauglichkeit
- Freude am Wassersport im Binnenland
Führerscheine Allgemeines
|