Sportbootführerschein See

Der Sportbootführerschein-See ist vielfach der „Einsteigerschein“ aller Wassersportlerinnen und Wassersportler.

Er ist ein sogenannter „Pflichtschein“ und wird vom Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland für das Führen aller Motor- und Segelboote gesetzlich vorgeschrieben, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5PS) ausgerüstet sind und die Küstengewässer und Seeschifffahrtsstraßen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befahren. In der Regel ist dies ein Bereich von 3 Seemeilen von der Küstenlinie (3-Seemeilen-Zone). Eine Begrenzung hinsichtlich der Länge eines Fahrzeuges gibt es nicht, wenn es sich um ein Sportboot im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen handelt. Der SBF-See wird in den meisten Ländern anerkannt, die selbst entsprechende Führerscheine haben. Zum Beispiel wird er in den Niederlanden zum Befahren aller Flüsse und Seen, einschließlich Ijsselmeer, Waddenzee, Oster- und Westerschelde anerkannt, wenn das Fahrzeug schneller als 20 km/h fahren kann.

Der SBF-See schließt den SBF-Binnen unter Motor nicht mit ein.

Das Funkzeugnis wird Pflicht.
Mit Inkrafttreten der Änderung zur Sportseeschifferscheinverordnung zum 15.08.2005 müssen Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen. Das heißt, jeder Schiffsführer muss im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein. Wer ein mit Funk ausgerüstetes Schiff führt, ohne im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Voraussetzungen

  • 16 Jahre, (von 16 bis 18 Jahren ist eine Zustimmung der Eltern erforderlich)
  • körperliche und geistige Tauglichkeit
  • Freude am Wassersport auf Küstengewässern bis 3 Seemeilen










Führerscheine Allgemeines


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