Sportbootführerschein See
Der Sportbootführerschein-See ist vielfach der „Einsteigerschein“ aller
Wassersportlerinnen und Wassersportler.
Er ist ein sogenannter „Pflichtschein“ und wird vom Gesetzgeber der Bundesrepublik
Deutschland für das Führen aller Motor- und Segelboote gesetzlich vorgeschrieben,
die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5PS) ausgerüstet sind und die
Küstengewässer und Seeschifffahrtsstraßen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland befahren. In der Regel ist dies ein Bereich von 3 Seemeilen von der
Küstenlinie (3-Seemeilen-Zone). Eine Begrenzung hinsichtlich der Länge eines
Fahrzeuges gibt es nicht, wenn es sich um ein Sportboot im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen handelt. Der SBF-See wird in den meisten Ländern anerkannt, die selbst
entsprechende Führerscheine haben. Zum Beispiel wird er in den Niederlanden zum
Befahren aller Flüsse und Seen, einschließlich Ijsselmeer, Waddenzee, Oster- und
Westerschelde anerkannt, wenn das Fahrzeug schneller als 20 km/h fahren kann.
Der SBF-See schließt den SBF-Binnen unter Motor nicht mit ein.Das Funkzeugnis wird Pflicht.
Mit Inkrafttreten der Änderung zur Sportseeschifferscheinverordnung zum
15.08.2005 müssen Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur
Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten
entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen. Das
heißt, jeder Schiffsführer muss im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses
sein. Wer ein mit Funk ausgerüstetes Schiff führt, ohne im Besitz des
entsprechenden Funkzeugnisses zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Voraussetzungen
- 16 Jahre, (von 16 bis 18 Jahren ist eine Zustimmung der Eltern erforderlich)
- körperliche und geistige Tauglichkeit
- Freude am Wassersport auf Küstengewässern bis 3 Seemeilen
Führerscheine Allgemeines
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