Sportseeschifferschein

Radarplotting, analysieren von Wetterentwicklungen und bestimmen der Tidenverhältnisse, sind seemännische Sorgfaltspflichten, die ein Schiffsführer beherrschen muss, wenn er einen Seetörn durchführt, der mehrere Tage dauert.

Der Sportseeschifferschein (SSS) unter Motor und Segeln (SSS Motor/Segeln) ist ein amtlicher Führerschein, dessen Geltungsbereich die Gewässer aller Staaten bis zu 30 Seemeilen von der Küste, die Nord- und Ostsee und das gesamte Mittelmeer beinhaltet. Für den Sportschiffer ist der SSS ein freiwilliger Befähigungsnachweis. Zum Führen von Traditionsschiffen und für Ausbilder auf Ausbildungsyachten ist er, im o.g. Geltungsbereich gesetzlich vorgeschrieben.

Das Funkzeugnis wird Pflicht.
Mit Inkrafttreten der Änderung zur Sportseeschifferscheinverordnung zum 15.08.2005 müssen Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen. Das heißt, jeder Schiffsführer muss im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein.

Voraussetzungen

  • 16 Jahre
  • körperliche und geistige Tauglichkeit
  • SBF-See und 1000 sm auf Yachten (nach Erwerb des SBF–See) davon 500 sm vor der theoretischen Prüfung als Wachführer bzw. Vertreter, oder SKS und 700 sm (nach Erwerb des SKS)
  • Freude, verantwortlich einen Seetörn über mehrere Tage durchzuführen













Führerscheine Allgemeines


©2012 Yachtschule Hüsken info@yachtschule-huesken.de