Sportseeschifferschein
Radarplotting, analysieren von Wetterentwicklungen und bestimmen der
Tidenverhältnisse, sind seemännische Sorgfaltspflichten, die ein
Schiffsführer beherrschen muss, wenn er einen Seetörn durchführt, der mehrere Tage
dauert.
Der Sportseeschifferschein (SSS) unter Motor und Segeln (SSS Motor/Segeln) ist ein
amtlicher Führerschein, dessen Geltungsbereich die Gewässer aller Staaten bis zu 30
Seemeilen von der Küste, die Nord- und Ostsee und das gesamte Mittelmeer beinhaltet.
Für den Sportschiffer ist der SSS ein freiwilliger Befähigungsnachweis. Zum Führen
von Traditionsschiffen und für Ausbilder auf Ausbildungsyachten ist er, im o.g.
Geltungsbereich gesetzlich vorgeschrieben.
Das Funkzeugnis wird Pflicht.
Mit Inkrafttreten der Änderung zur Sportseeschifferscheinverordnung zum
15.08.2005 müssen Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am
mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend
der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen. Das heißt,
jeder Schiffsführer muss im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses
sein.
Voraussetzungen
- 16 Jahre
- körperliche und geistige Tauglichkeit
- SBF-See und 1000 sm auf Yachten (nach Erwerb des SBF–See) davon 500 sm vor der theoretischen Prüfung als Wachführer bzw. Vertreter, oder SKS und 700 sm (nach Erwerb des SKS)
- Freude, verantwortlich einen Seetörn über mehrere Tage durchzuführen
Führerscheine Allgemeines
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