Sprechfunk

Short Range Certificate (SRC)

Informationen der Verkehrszentralen für die eigene Kursbestimmung auswerten, Radarberatung anfordern, umfangreiche Wetterberichte einholen, Öffnungen der Brücken und Schleusen erfragen oder im Notfall mittels GMDSS die eigene Position übermitteln; ohne gültiges Sprechfunkzeugnis ist dieser Informationsaustausch nicht möglich.

GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) ist ein weltweites Seenot- und Sicherheitssystem, das die Alarmierung per Knopfdruck ermöglicht und wichtige Informationen automatisch übermittelt. Dadurch erlangt auch eine kleine Crew ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit dem 01.02.1999 besteht für alle ausrüstungspflichtigen Schiffe eine Ausrüstungspflicht mit GMDSS-Geräten. In Zukunft sollten alle nicht ausrüstungspflichtigen Schiffe, also auch Sportboote, mit GMDSS-Geräten ausgerüstet sein. Viele Wassersportlerinnen und Wassersportler nutzen aber jetzt schon die neueste Funktechnologie zur eigenen Sicherheit.

Das Short Range Certificate berechtigt zur Teilnahme am Sprechseefunk und weltweitem Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) auf UKW. Da der Funkverkehr in englischer Sprache abgewickelt wird, sind Grundkenntnisse der englischen Sprache erforderlich. Das SRC berechtigt nicht zur Abwicklung des Funkverkehrs auf Binnenschifffahrtsstraßen. Hierzu muss das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erworben werden.


Voraussetzungen:

  • mindestens 15 Jahre,
  • geistig tauglich,
  • englische Sprachkenntnisse

Die theoretische und praktische Ausbildung wird von der Yachtschule Hüsken auch in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Gelsenkirchen im Rahmen des VHS-Kursprogramms angeboten, Anmeldungen nimmt die Fachbereichsleitung entgegen.

Aus wirtschaftlichen Erwägungen fordert die Volkshochschule mind. 10 Teilnehmer je Kurs. Sollte auf Grund zu geringer Teilnehmerzahlen der VHS-Kurs nicht stattfinden, wird im Rahmen der Yachtschule ein entsprechendes Ausbildungsangebot realisiert. Dieser Kurs findet in Haltern am See statt.

Die theoretische und praktische Ausbildung berücksichtigt alle prüfungsrelevanten Anforderungen und wird nach den Durchführungsrichtlinien für Funkbetriebszeugnisse durchgeführt.


Vermittelt wird das für die amtliche Prüfung geforderte Wissen (Auszug):
  • Grundkenntnisse: Funkverkehr, Küsten- und Seefunkstellen, Lotsenstellen, Rettungsleitstellen
  • Technik: Betriebsarten, Frequenzen, Kanäle, Stromversorgung
  • Verkehrsarten: Notfall-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen
  • GMDSS: GMDSS: Seegebiete, NAVTEX, Radartransponder, Seenotfunkbake, Satellitensysteme
  • GMDSS-Verfahren: Ablaufverfarhen im GMDSS bei Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen
  • DSC-Verfahren: Anruf, Aussendung, Informationsaustausch

Die praktische Ausbildung erfolgt an UKW-Funkanlagen mit DSC-Controller, die von der Prüfungskommission zur Prüfung zugelassen sind und in der Schifffahrt eingesetzt werden. Hauptbestandteil der praktischen Ausbildung ist die Bedienung einer Seefunkstelle, die Abwicklung von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen im GMDSS, Bedienung des DSC-Controllers und die Abwicklung von Sprechfunkverkehr in englischer Sprache.

Seemännische Erfahrung ist nicht erforderlich!


Prüfung:

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Prüfungsteil.

Theorie:

Im praktische Prüfungsteil wird die sichere Handhabung, praktische Bedienung und Verkehrsabwicklung an zwei miteinander kommunizierenden DSC-UKW-Seesprechfunkanlagen in englischer Sprache geprüft. Die Prüfung  besteht aus Pflicht- und Wahlaufgaben.


Ausbildungsort

  • Haltern am See

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