Sprechfunk
Short Range Certificate (SRC)
Informationen der Verkehrszentralen für die eigene Kursbestimmung auswerten, Radarberatung
anfordern, umfangreiche Wetterberichte einholen, Öffnungen der Brücken und Schleusen
erfragen oder im Notfall mittels GMDSS die eigene Position übermitteln; ohne gültiges
Sprechfunkzeugnis ist dieser Informationsaustausch nicht möglich.
GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) ist ein weltweites Seenot- und
Sicherheitssystem, das die Alarmierung per Knopfdruck ermöglicht und wichtige Informationen
automatisch übermittelt. Dadurch erlangt auch eine kleine Crew ein Höchstmaß an Sicherheit.
Seit dem 01.02.1999 besteht für alle ausrüstungspflichtigen Schiffe eine Ausrüstungspflicht
mit GMDSS-Geräten. In Zukunft sollten alle nicht ausrüstungspflichtigen Schiffe, also auch
Sportboote, mit GMDSS-Geräten ausgerüstet sein. Viele Wassersportlerinnen und Wassersportler
nutzen aber jetzt schon die neueste Funktechnologie zur eigenen Sicherheit.
Das Short Range Certificate berechtigt zur Teilnahme am Sprechseefunk und weltweitem
Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) auf UKW. Da der Funkverkehr in englischer Sprache
abgewickelt wird, sind Grundkenntnisse der englischen Sprache erforderlich. Das SRC
berechtigt nicht zur Abwicklung des Funkverkehrs auf Binnenschifffahrtsstraßen. Hierzu muss
das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erworben werden.
Voraussetzungen:
- mindestens 15 Jahre,
- geistig tauglich,
- englische Sprachkenntnisse
Die theoretische und praktische Ausbildung wird von der Yachtschule Hüsken auch in
Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Gelsenkirchen im Rahmen des VHS-Kursprogramms
angeboten, Anmeldungen nimmt die Fachbereichsleitung entgegen.
Aus wirtschaftlichen Erwägungen fordert die Volkshochschule mind. 10 Teilnehmer je Kurs.
Sollte auf Grund zu geringer Teilnehmerzahlen der VHS-Kurs nicht stattfinden, wird im Rahmen
der Yachtschule ein entsprechendes Ausbildungsangebot realisiert. Dieser Kurs findet in
Haltern am See statt.
Die theoretische und praktische Ausbildung berücksichtigt alle prüfungsrelevanten
Anforderungen und wird nach den Durchführungsrichtlinien für Funkbetriebszeugnisse
durchgeführt.
Vermittelt wird das für die amtliche Prüfung geforderte Wissen (Auszug):
- Grundkenntnisse: Funkverkehr, Küsten- und Seefunkstellen, Lotsenstellen, Rettungsleitstellen
- Technik: Betriebsarten, Frequenzen, Kanäle, Stromversorgung
- Verkehrsarten: Notfall-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen
- GMDSS: GMDSS: Seegebiete, NAVTEX, Radartransponder, Seenotfunkbake, Satellitensysteme
- GMDSS-Verfahren: Ablaufverfarhen im GMDSS bei Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen
- DSC-Verfahren: Anruf, Aussendung, Informationsaustausch
Die praktische Ausbildung erfolgt an UKW-Funkanlagen mit DSC-Controller, die von der
Prüfungskommission zur Prüfung zugelassen sind und in der Schifffahrt eingesetzt werden.
Hauptbestandteil der praktischen Ausbildung ist die Bedienung einer Seefunkstelle, die
Abwicklung von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen im GMDSS, Bedienung des
DSC-Controllers und die Abwicklung von Sprechfunkverkehr in englischer Sprache.
Seemännische Erfahrung ist nicht erforderlich!
Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Prüfungsteil.
Theorie:
Im praktische Prüfungsteil wird die sichere Handhabung,
praktische Bedienung und Verkehrsabwicklung
an zwei miteinander kommunizierenden DSC-UKW-Seesprechfunkanlagen in englischer Sprache geprüft.
Die Prüfung besteht aus Pflicht- und Wahlaufgaben.
Ausbildungsort
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