Sprechfunk
Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Ob auf Rhein, Mosel oder Donau, auf den deutschen Kanälen oder Wasserstraßen im Gebiet der
europäischen Gemeinschaft sollte auch für die Freizeitschifffahrt ein UKW-Sprechfunkgerät an
Bord eines jeden Schiffes sein, damit sich der Schiffsführer während einer Reise über
Schifffahrtsbehinderungen, Störungen im Schleusenbetrieb oder über Gewässersperrungen
informieren kann. Zudem schreiben die schifffahrtspolizeilichen Verordnungen für bestimmte
Streckenabschnitte bei verminderter Sicht das Vorhandensein einer Sprechfunkanlage auch für
Kleinfahrzeuge vor. Zur frühzeitigen Einleitung geeigneter Maßnahmen ist die Kenntnis des
Manövrierverhaltens der Berufsschifffahrt von großer Wichtigkeit. Hier leistet der
UKW-Binnenschifffahrtsfunk hilfreiche Dienste.
Die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk ist aber nur für Inhaber des entsprechenden
UKW-Sprechfunkzeugnisses möglich.
Voraussetzungen:
- 15 Jahre,
- geistig tauglich
Die theoretische und praktische Ausbildung wird von der Yachtschule Michael Hüsken auch in
Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Gelsenkirchen im Rahmen des VHS-Kursprogramms
angeboten, Anmeldungen nimmt die Fachbereichsleitung entgegen.
Aus wirtschaftlichen Erwägungen fordert die Volkshochschule mind. 10 Teilnehmer je Kurs.
Sollte auf Grund von zu geringer Teilnehmerzahlen der VHS-Kurs nicht stattfinden,
realisieren wir ein entsprechendes Ausbildungsangebot im Rahmen der Yachtschule. Dieser Kurs
findet in Haltern am See statt.
Die theoretische und praktische Ausbildung berücksichtigt alle prüfungsrelevanten
Anforderungen und wird nach den Durchführungsrichtlinien für Funkbetriebszeugnisse
durchgeführt.
Vermittelt wird das für die amtliche Prüfung geforderte Wissen (Auszug):
- Grundkenntnisse: Gesetzliche Bestimmungen, Verkehrskreise, Funkverkehr, Land- und Schiffsfunkstellen, automatische Senderidentifizierung
- Anrufverfahren: Funkdisziplin, Form des Anrufs, Verkehrsabwicklung
- Verkehrsarten: Notfall-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen
Die praktische Ausbildung wird an UKW-Funkanlagen durchgeführt, die von der
Prüfungskommission zur Prüfung zugelassen sind und in der Schifffahrt eingesetzt werden.
Hauptbestandteil der praktischen Ausbildung ist die Bedienung einer Schiffsfunkstelle,
Abwicklung von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen im Binnenschifffahrtsfunk und
die Abwicklung von Sprechfunkverkehr.
Besonderheiten
Wer im Besitz des SRC ist, kann durch eine Ergänzungsprüfung das UBI erwerben!
Seemännische Erfahrung ist nicht erforderlich!
Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Prüfungsteil.
Theorie:
- Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens nach dem
Multiple-Choice-Verfahren,
- schriftliche Aufnahme eines in deutscher Sprache zugesprochenen Textes,
- Abgabe eines deutschen Textes unter Anwendung des
internationalen phonetischen
Alphabets
Im praktische Prüfungsteil wird die sichere Handhabung,
praktische Bedienung und
Verkehrsabwicklung
an einer UKW-Seesprechfunkanlagen in deutscher Sprache geprüft.
Ausbildungsorte
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